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Wärmepumpe-Förderung 2027: Was sich ändert und was jetzt zählt
Bis zu 70 % Zuschuss gibt es 2026 noch. Ab Februar 2027 sinkt der Klima-Bonus, dazu kommt eine Regel zur Herkunft der Pumpe. Was das in Euro heißt.

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt 2026 so viel Zuschuss wie selten: bis zu 70 Prozent der Kosten, für Haushalte mit kleinem Einkommen sogar bis zu 80 Prozent. Ab 2027 wird es schrittweise weniger. Ein Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate, und für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gebaut werden, könnte sich die Grundförderung halbieren. Hier lesen Sie, was heute gilt, was sich ändert und warum der Zeitpunkt Ihres Antrags entscheidend ist. Stand dieses Beitrags: 27. Oktober 2026, Grundlage sind die Angaben der KfW.
So viel Zuschuss gibt es 2026
Die Heizungsförderung läuft über den KfW-Zuschuss 458. Er setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die addiert werden:
- Grundförderung: 30 Prozent. Die bekommt jeder, der in einem bestehenden Wohnhaus eine klimafreundliche Heizung einbaut.
- Klima-Bonus (offiziell Klimageschwindigkeitsbonus): 16 Prozent. Für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.
- Einkommens-Bonus: 10, 30 oder 40 Prozent. Für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro. Mit Kind unter 18 im Haushalt liegen die Grenzen um 10.000 Euro höher.
Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Gefördert werden Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der höchste Zuschuss liegt damit bei 19.600 Euro, mit dem Satz von 80 Prozent bei 22.400 Euro. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben der Wärmepumpe auch Einbau, Heizkörpertausch, Fußbodenheizung und der Abbau der alten Heizung, soweit sie mit dem Tausch zusammenhängen.
Wie viel Zuschuss bekommen Sie?Gleich unter dem Beitrag ausrechnen, in einer Minute.Was sich ab 2027 ändert
- Klima-Bonus: Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, also auf 12 Prozent ab Februar 2027 und 8 Prozent ab August 2027. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
- Förderfähige Kosten: Die Obergrenze von 28.000 Euro sinkt ebenfalls halbjährlich um 750 Euro, erstmals am 1. Februar 2027 auf 27.250 Euro.
- Herkunft der Pumpe: Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus kommen. Für Wärmepumpen, die in der EU gebaut werden, bleibt die Grundförderung dann bei 30 Prozent. Für Geräte von außerhalb der EU könnte sie laut KfW zum Beispiel auf 15 Prozent sinken. Die genauen Regeln will das Wirtschaftsministerium noch bekannt geben.
Die ersten beiden Punkte stehen fest, der dritte ist angekündigt, aber noch nicht im Detail geregelt. Fragen Sie beim Angebot deshalb auch, wo die angebotene Wärmepumpe gebaut wird. Viele bekannte Hersteller fertigen in Europa, aber nicht alle Modelle.
Rechenbeispiel: Was der Stichtag in Euro bedeutet
Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit einer 25 Jahre alten Gasheizung. Die neue Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet mit Einbau 30.000 Euro, gefördert werden davon 28.000 Euro.
- Paar ohne Kinder, Haushaltseinkommen über 50.000 Euro, Antrag bis 31.01.2027: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klima-Bonus, also 46 Prozent von 28.000 Euro. Das sind 12.880 Euro Zuschuss.
- Dasselbe Haus, Antrag im Februar 2027: 30 plus 12 Prozent von 27.250 Euro, also 11.445 Euro. Rund 1.400 Euro weniger, nur wegen ein paar Wochen.
- Familie mit Kind und 45.000 Euro Haushaltseinkommen: 30 plus 16 plus 30 Prozent ergäben 76 Prozent, gedeckelt auf 70 Prozent. Das sind 19.600 Euro Zuschuss, die Wärmepumpe kostet die Familie dann etwa 10.400 Euro.
Ob die Pumpe aus der EU kommt, spielt in diesen Beispielen noch keine Rolle. Würde die Grundförderung für ein Gerät von außerhalb der EU auf 15 Prozent sinken, fiele der Zuschuss im ersten Fall ab dem Frühjahr 2027 um weitere gut 4.000 Euro. Die Beispiele sind vereinfacht. Ihren genauen Satz bestätigt erst die KfW.
Die richtige Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag
Der häufigste Fehler kostet den ganzen Zuschuss: erst den Vertrag unterschreiben und dann beantragen. So geht es richtig:
- Der Fachbetrieb oder ein Energieberater erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Sie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb ab, und zwar mit der Bedingung, dass er erst gilt, wenn die KfW den Zuschuss zusagt.
- Sie stellen den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen.
- Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau. Danach reichen Sie Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung ein und bekommen das Geld.
Muss ich überhaupt umrüsten?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 gilt, ist die Pflicht entfallen, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen. Sie dürfen wieder frei wählen, auch neue Gas- oder Ölheizungen sind erlaubt. Ob das klug ist, ist eine andere Frage: Der CO₂-Preis auf Gas und Öl steigt, und eine Gasheizung, die heute eingebaut wird, läuft oft 20 Jahre und länger. Eine Wärmepumpe läuft mit Strom und lässt sich mit einer eigenen Solaranlage kombinieren. Wer beides hat, nutzt einen Teil des Solarstroms direkt zum Heizen und für warmes Wasser.
Und der Altbau? Eine Wärmepumpe funktioniert in vielen älteren Häusern besser als gedacht, oft reicht es, einzelne Heizkörper zu tauschen. Ob es bei Ihrem Haus passt, hängt vor allem davon ab, mit welcher Vorlauftemperatur die Räume warm werden. Das prüft ein Fachbetrieb vor Ort.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?
Grundförderung 30 Prozent, dazu 16 Prozent Klima-Bonus beim Tausch einer alten fossilen Heizung und je nach Einkommen 10 bis 40 Prozent Einkommens-Bonus. Insgesamt höchstens 70 Prozent, bei kleinem Einkommen bis 80 Prozent, von förderfähigen Kosten bis 28.000 Euro.
Bis wann muss ich den Antrag stellen, um den vollen Klima-Bonus zu bekommen?
Bis zum 31. Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus auf 12 Prozent, ab dem 1. August 2027 auf 8 Prozent. Es zählt das Datum des Antrags, nicht das des Einbaus.
Was ist der Wertschöpfungsbonus?
Eine für das erste Quartal 2027 angekündigte Regel: Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent, für Geräte von außerhalb der EU könnte sie sinken, die KfW nennt als Beispiel 15 Prozent. Die Details stehen noch nicht fest.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine Pflicht mehr, beim Tausch 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen.
Darf ich den Vertrag vor dem Antrag unterschreiben?
Nur mit einer Bedingung im Vertrag, dass er erst mit der Förderzusage der KfW gilt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag kostet den gesamten Zuschuss.
Über diesen Beitrag
Eigenheim SH Redaktion
Eigenheim SH aus Rendsburg vermittelt Hausbesitzer in Schleswig-Holstein an ausgewählte Fachbetriebe aus der Region. Unsere Ratgeber erklären die Grundlagen, damit Sie gut vorbereitet ins Gespräch gehen – sie ersetzen keine persönliche Beratung zu Ihrem Haus.
Stand: Wer dahintersteht
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Wie viel Zuschuss bekommen Sie für die Wärmepumpe?
Fünf Angaben, eine erste Zahl nach den aktuellen Regeln der KfW. Den genauen Betrag bestätigt die KfW mit Ihrem Antrag.
Wohnen Sie selbst im Haus?
Welche Heizung wird ersetzt?
Steht im Steuerbescheid, meist deutlich unter dem Brutto.
Für ein Einfamilienhaus oft 25.000 bis 35.000 €, genau sagt es das Angebot.
Wann stellen Sie den Antrag?
Ihre Schätzung
Möglicher Zuschuss
12.880 €
46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten
- Grundförderung
- 30 %
- Klima-Bonus
- 16 %
- Einkommens-Bonus
- 0 %
- Ihr Eigenanteil ca.
- 17.120 €
Bei Antrag ab Februar 2027 wären es rund 1.435 € weniger. Es zählt das Datum des Antrags, nicht des Einbaus.
Ein Fachbetrieb aus Schleswig-Holstein meldet sich bei Ihnen
Unverbindliche Schätzung nach der KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458), Stand Oktober 2026. Klima-Bonus nur für selbst nutzende Eigentümer beim Tausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung ab 20 Jahren. Der für 2027 angekündigte Wertschöpfungsbonus (Herkunft der Wärmepumpe) ist nicht eingerechnet, weil die Regeln noch nicht feststehen. Wichtig: Antrag vor dem Auftrag stellen, Vertrag nur mit Bedingung der Förderzusage. Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458).


