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PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen: Was das EEG 2027 ändert
Wer 2026 ans Netz geht, bekommt 20 Jahre feste Vergütung. Ab 2027 sollen es nur noch 3 Jahre sein. Was das kostet, ob es noch klappt und was wirklich zählt.

Für Solaranlagen auf dem Dach steht ein Stichtag an, den viele Hausbesitzer in Schleswig-Holstein noch nicht kennen: der 31. Dezember 2026. Wer seine Photovoltaikanlage bis dahin in Betrieb nimmt, bekommt nach heutigem Stand für jede eingespeiste Kilowattstunde 20 Jahre lang eine feste Vergütung. Für neue Anlagen ab 2027 sieht der Entwurf für das EEG 2027 nur noch eine Übergangszahlung für höchstens drei Jahre vor. Was das in Euro bedeutet, ob es zeitlich noch zu schaffen ist und warum Sie trotzdem nicht in Panik unterschreiben sollten, lesen Sie hier. Stand dieses Beitrags: 27. Oktober 2026.
Was heute gilt: 20 Jahre feste Einspeisevergütung
Strom, den Ihre Anlage erzeugt und den Sie nicht selbst verbrauchen, fließt ins öffentliche Netz. Dafür zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Für Anlagen, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, sind das bei Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde für den Anteil bis 10 Kilowattpeak (kWp) und 6,66 Cent für den Anteil darüber. Der Satz gilt für das Jahr der Inbetriebnahme und die 20 folgenden Kalenderjahre und ändert sich in dieser Zeit nicht.
Seit dem Solarspitzengesetz von 2025 gibt es zwei Einschränkungen, die auch für Anlagen aus 2026 gelten: In Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse gibt es keine Vergütung, diese Stunden werden am Ende der 20 Jahre angehängt. Und solange kein intelligentes Messsystem eingebaut ist, darf eine neue Anlage höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen.
Was bringt eine Solaranlage auf Ihrem Dach?Gleich unter dem Beitrag ausrechnen, in einer Minute.Was das EEG 2027 für neue Anlagen plant
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Für neue Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, sieht er im Kern drei Änderungen vor:
- Statt 20 Jahren fester Vergütung gibt es eine befristete Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde für höchstens 36 Monate. Ab August 2027 soll der Satz alle sechs Monate sinken.
- Danach muss der eingespeiste Strom über die Direktvermarktung verkauft werden, also zu schwankenden Börsenpreisen über einen Dienstleister, der dafür in der Regel eine Gebühr nimmt. Wer das nicht will, kann die Anlage so betreiben, dass sie nichts mehr einspeist.
- Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen höchstens die Hälfte ihrer Leistung gleichzeitig ins Netz einspeisen dürfen. Bei einer 10-kWp-Anlage wären das 5 Kilowatt.
Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen nach dem Entwurf die bisherigen Regeln weiter gelten, einschließlich der 20 Jahre fester Vergütung. Wichtig: Es ist ein Entwurf. Bundestag und Bundesrat können Höhe, Dauer und Übergangsfristen noch ändern. Der Bundesrat hat bereits Änderungen verlangt.
Rechenbeispiel: Was der Stichtag in Euro bedeutet
Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit einer 10-kWp-Anlage ohne Speicher. In Schleswig-Holstein erzeugt eine solche Anlage laut der EU-Datenbank PVGIS rund 9.800 Kilowattstunden im Jahr. Ohne Speicher nutzt ein Haushalt davon typischerweise etwa 30 Prozent selbst, rund 6.900 Kilowattstunden gehen ins Netz.
- Inbetriebnahme 2026: 6.900 kWh × 7,70 Cent = rund 530 Euro im Jahr, über 20 Jahre grob 10.600 Euro.
- Inbetriebnahme 2027 nach Entwurf: 6.900 kWh × 5,2 Cent = rund 360 Euro im Jahr, aber nur 3 Jahre lang, zusammen gut 1.000 Euro. Was danach über die Direktvermarktung hereinkommt, hängt von Börsenpreisen und Gebühren ab und lässt sich heute nicht seriös beziffern.
- Mit Speicher sinkt die Einspeisung auf etwa 3.000 bis 4.000 kWh im Jahr. Der Unterschied zwischen 2026 und 2027 wird dann deutlich kleiner, grob 4.000 bis 5.000 Euro über 20 Jahre.
Zum Vergleich: Den Strom, den Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht mehr für 30 bis 40 Cent je Kilowattstunde einkaufen. Bei 2.900 Kilowattstunden Eigenverbrauch sind das rund 1.000 Euro im Jahr, und zwar unabhängig vom Stichtag. Die Einspeisevergütung ist also ein wichtiger Bonus, aber nicht der Kern der Rechnung. Die Zahlen sind gerundet und vereinfacht, die Vergütung sinkt außerdem leicht, wenn die Anlage größer als 10 kWp ist.
Schafft man das noch bis Silvester?
Ab heute bleiben gut neun Wochen. Die Montage selbst dauert bei einem Einfamilienhaus meist ein bis zwei Tage. Eng wird es bei allem davor: Angebot, Planung, Lieferung von Modulen und Wechselrichter und vor allem freie Termine bei den Fachbetrieben. Im Herbst sind viele Betriebe gut ausgelastet, und Wetter oder Feiertage kommen dazu.
Entscheidend ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG: Die Anlage muss fest an ihrem Platz montiert, mit dem Wechselrichter verbunden und erstmals in Betrieb gesetzt sein. Lassen Sie sich das Datum im Inbetriebnahmeprotokoll bestätigen und klären Sie mit dem Fachbetrieb, wann der Netzbetreiber den Zähler setzt. Danach muss die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sonst drohen Abzüge bei der Vergütung.
Warum ein Speicher ab 2027 wichtiger wird
Je weniger Geld es für eingespeisten Strom gibt, desto mehr lohnt es sich, ihn selbst zu nutzen. Ein Batteriespeicher hebt den Eigenverbrauch nach Schätzung der Verbraucherzentrale von rund 30 auf bis zu 70 Prozent. Dazu kommt die geplante Grenze von 50 Prozent Einspeiseleistung: An sonnigen Mittagen kann eine große Anlage mehr erzeugen, als sie einspeisen darf. Ohne Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto, das den Überschuss aufnimmt, geht dieser Strom verloren. Wer 2027 oder später baut, sollte Speichergröße und Verbraucher deshalb gleich mitplanen. Auch für den Speicher gilt übrigens 0 Prozent Mehrwertsteuer.
Was Sie jetzt tun können
- Grob nachrechnen, was eine Anlage auf Ihrem Dach bringt, zum Beispiel mit unserem Rechner mit den Sonnendaten Ihres Orts.
- Ein bis zwei Angebote einholen und dabei ausdrücklich nach dem Termin für die Inbetriebnahme fragen.
- Vor der Bestellung bei Gemeinde und Stadtwerken nach Zuschüssen fragen, diese gelten fast immer nur mit Antrag vor dem Auftrag.
- Nicht unter Druck unterschreiben: Wenn es 2026 nicht mehr klappt, plant der Fachbetrieb die Anlage für 2027 mit passendem Speicher.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Bis wann muss meine Solaranlage in Betrieb sein, damit ich 20 Jahre Vergütung bekomme?
Nach dem Entwurf für das EEG 2027 bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme: Die Anlage ist fest montiert, mit dem Wechselrichter verbunden und erzeugt erstmals Strom. Das Datum steht im Inbetriebnahmeprotokoll des Fachbetriebs.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2027?
Geplant sind 5,2 Cent je Kilowattstunde für höchstens 36 Monate, ab August 2027 sinkt der Satz halbjährlich. Danach wird der Strom über die Direktvermarktung verkauft. Beschlossen ist das noch nicht, Änderungen sind möglich.
Was passiert mit meiner Anlage, die schon läuft?
Für bestehende Anlagen und für alle, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, sollen die bisherigen Regeln weiter gelten. Ihre Vergütung bleibt für die vollen 20 Jahre.
Lohnt sich eine Solaranlage ab 2027 überhaupt noch?
In den meisten Fällen ja, weil der größte Teil der Ersparnis aus dem selbst verbrauchten Strom kommt. Wichtiger wird ein hoher Eigenverbrauch, etwa mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto. Die Amortisation kann sich durch die geringere Vergütung um einige Jahre verlängern.
Muss ich meine Anlage anmelden?
Ja. Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Den Netzanschluss meldet in der Regel der Fachbetrieb beim Netzbetreiber an.
Über diesen Beitrag
Eigenheim SH Redaktion
Eigenheim SH aus Rendsburg vermittelt Hausbesitzer in Schleswig-Holstein an ausgewählte Fachbetriebe aus der Region. Unsere Ratgeber erklären die Grundlagen, damit Sie gut vorbereitet ins Gespräch gehen – sie ersetzen keine persönliche Beratung zu Ihrem Haus.
Stand: Wer dahintersteht
Was würde eine Anlage bei Ihnen bringen?
Ein regionaler Fachbetrieb schaut sich Ihr Dach und Ihren Verbrauch an und rechnet Ihnen aus, was realistisch möglich ist.
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Ihre Schätzung
Mögliche Ersparnis pro Jahr
1.070–1.450 €
- Anlagengröße ca.
- 6,5 kWp
- + Speicher ca. 6 kWh
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Ausführlich rechnen & Auswertung als PDF erhaltenUnverbindliche Schätzung, kein Angebot. Ertrag 941 kWh je kWp und Jahr (Landesdurchschnitt, Süd, 35° Dachneigung, bereits 5 % vorsichtiger gerechnet). Einspeisevergütung 7,7 ct/kWh, Eigenverbrauch des Haushalts ohne Speicher bis 35 %, mit Speicher bis 70 %. Kosten: Mittelwerte echter Angebote ±10 %, inklusive Montage, ohne Wärmepumpe und Wallbox. Kein steigender Strompreis eingerechnet. Dachfläche und Verschattung prüft Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Quellen: Ertrag: PVGIS 5.3 der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, Wetterdaten 2005–2023 · Kosten: Preisindex Photovoltaik der Verbraucherzentrale, Mittelwerte aus 71 Angeboten (Stand 28.08.2026) · Einspeisevergütung: EEG, Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027.


