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Photovoltaik-Förderung Schleswig-Holstein 2026: Alle Programme

Solarförderung 2026: kein Landeszuschuss, aber 0 % Mehrwertsteuer, steuerfreier Ertrag und feste Vergütung – noch. Was das EEG 2027 ändert, welche Städte zahlen.

EigenheimShEigenheim SH RedaktionRendsburg · Schleswig-Holstein
Veröffentlicht am Aktualisiert am

Die kurze Antwort vorweg: Eine Solarförderung als Zuschuss vom Land Schleswig-Holstein gibt es 2026 für private Solaranlagen auf dem Dach nicht. Trotzdem wird eine PV-Anlage hier stärker gefördert als je zuvor – nur eben nicht über einen Scheck, sondern über Steuern und eine feste Vergütung. Dazu kommen vereinzelte Programme von Städten und Stadtwerken, die oft schneller ausgeschöpft sind, als Ratgeberseiten sie aktualisieren. Neu ist ein Stichtag, den viele noch nicht kennen: Nach dem Entwurf für das EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen ab Januar wegfallen. Hier der Stand vom 27. Oktober 2026.

1. Keine Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Steuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz). Das betrifft Module, Wechselrichter, Batteriespeicher – auch einen später nachgerüsteten – und die Montage. Beantragen müssen Sie dafür nichts: Der Fachbetrieb stellt die Rechnung direkt ohne Mehrwertsteuer aus.

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2. Keine Einkommensteuer auf den Ertrag

Einnahmen aus der Einspeisung und der selbst genutzte Strom sind für die meisten Hausbesitzer einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz): bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Person. Ein typisches Einfamilienhaus liegt mit 6 bis 15 kWp weit darunter. Damit entfällt für die Anlage auch die Gewinnermittlung in der Steuererklärung. Bei Sonderfällen, etwa mehreren Anlagen oder Vermietung, fragen Sie Ihre Steuerberatung.

3. Einspeisevergütung: 20 Jahre fest

Für Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, zahlt der Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Vergütung – für das Jahr der Inbetriebnahme und die 20 folgenden Jahre. Für Anlagen, die seit dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, sind das bei Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde für den Anteil bis 10 kWp und 6,66 Cent für den Anteil darüber. Bisher sank der Satz jedes halbe Jahr leicht, jeweils zum 1. Februar und 1. August – ab 2027 soll sich das grundlegend ändern.

Wichtig für die Rechnung: Eigener Strom spart heute 30 bis 40 Cent je Kilowattstunde, die Einspeisung bringt knapp 8 Cent. Eine Anlage lohnt sich deshalb vor allem über den Eigenverbrauch – die Vergütung ist der Bonus, nicht der Kern.

Ab 2027: Die feste Vergütung soll für neue Anlagen entfallen

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen. Danach sollen neue Photovoltaikanlagen unter 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Stattdessen ist eine befristete, niedrigere Übergangszahlung vorgesehen, danach soll der Strom über die Direktvermarktung verkauft werden. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen ihre Vergütung für die vollen 20 Jahre behalten. Balkonkraftwerke bis 2 kW sind nach dem Entwurf nicht betroffen.

  • Stand 27. Oktober 2026: Der Entwurf liegt dem Bundestag vor, beschlossen ist er noch nicht. Bundesrat und EU-Kommission müssen ebenfalls zustimmen, Höhe und Dauer der Übergangszahlung können sich noch ändern.
  • Für Bestandsanlagen ändert sich nichts.
  • Am Kern der Rechnung ändert der Entwurf wenig: Der Eigenverbrauch bleibt der größte Hebel. Wer viel selbst verbraucht – etwa mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto –, ist von der Vergütung ohnehin weniger abhängig.

4. Neue Regeln seit 2025: das Solarspitzengesetz

  • Neue Anlagen bekommen in Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse keine Einspeisevergütung. Diese Stunden werden am Ende der 20 Jahre angehängt.
  • Solange kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut ist, darf eine neue Anlage höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Mit Speicher und Eigenverbrauch am Mittag fällt das in der Praxis wenig ins Gewicht.
  • Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

5. KfW-Kredit 270 statt Zuschuss

Wer die Anlage finanzieren möchte, kann den Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW 270) nutzen. Er deckt Photovoltaik und Batteriespeicher ab. Beantragt wird er über Ihre Hausbank, und zwar bevor Sie den Auftrag erteilen. Den Zinssatz legt die Bank je nach Bonität fest – vergleichen Sie ihn mit einem normalen Modernisierungskredit, er ist nicht automatisch günstiger.

6. Solarförderung in Kiel, Lübeck, Flensburg und anderen Städten

  • Land Schleswig-Holstein: kein Zuschussprogramm für private Dach-PV.
  • Kiel: Die städtische Photovoltaik-Förderung ist für das Haushaltsjahr 2026 ausgesetzt.
  • Flensburg: Ein städtisches Zuschussprogramm für private Solaranlagen haben wir im Oktober 2026 nicht gefunden.
  • Elmshorn und Nachbargemeinden: Der Klimaschutzfonds fördert PV und Speicher, die Mittel für 2026 sind laut Stadt Elmshorn bereits ausgeschöpft. Das nächste Antragsfenster startet 2027.
  • Stadtwerke Elmshorn: eigenes CO₂-Minderungsprogramm, das auch Photovoltaik bezuschusst. Antrag vor Beginn der Arbeiten.
  • Lübeck: Der Klimafonds Lübeck unterstützt Klimaschutzprojekte, auch von Privatpersonen. Ob und in welcher Höhe eine PV-Anlage gefördert wird, entscheidet sich im einzelnen Antrag.

Und das Balkonkraftwerk?

Auch für Steckersolargeräte gilt 0 % Mehrwertsteuer. Einen Landeszuschuss gibt es in Schleswig-Holstein nicht, einzelne Gemeinden in Deutschland fördern sie aber mit kleinen Pauschalen – auch hier lohnt die Nachfrage im Rathaus. Seit 2024 sind bis 800 Watt Wechselrichterleistung erlaubt, die Anmeldung im Marktstammdatenregister genügt. Für ein ganzes Haus ersetzt ein Balkonkraftwerk keine Dachanlage, für Mieter und kleine Haushalte ist es ein günstiger Einstieg.

7. Solarpflicht: Wen sie betrifft

Seit dem 29. März 2025 gilt in Schleswig-Holstein beim Neubau eine Pflicht zur Photovoltaik, auch für Wohnhäuser; die Übergangsfrist endete am 29. März 2026. Wer das Dach eines bestehenden Wohnhauses saniert, muss keine Anlage installieren. Gerade dann lohnt es sich aber, sie mitzuplanen – Gerüst und Dachdecker sind ohnehin da.

Lohnt sich eine Anlage auch ohne Zuschuss?

In den meisten Fällen ja. Eine Anlage in Schleswig-Holstein erzeugt laut der EU-Datenbank PVGIS je nach Ort rund 970 bis 1.020 kWh je Kilowattpeak im Jahr. Für ein Einfamilienhaus mit 4.000 kWh Verbrauch ergibt das nach unserer vorsichtigen Rechnung eine Amortisation von grob 11 bis 15 Jahren – bei einer Lebensdauer der Module von 25 Jahren und mehr. Wie es bei Ihrem Haus aussieht, zeigt unser Rechner mit den Sonnendaten Ihres Orts.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Gibt es 2026 einen Zuschuss vom Land Schleswig-Holstein für Photovoltaik?

Nein. Für private Solaranlagen auf dem Dach gibt es 2026 kein Zuschussprogramm des Landes. Gefördert wird über den Bund: 0 % Mehrwertsteuer, Steuerfreiheit des Ertrags, Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270.

Muss ich auf meine PV-Anlage Mehrwertsteuer zahlen?

Nein, wenn sie auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes steht. Seit 2023 gilt dafür 0 % – für Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Der Fachbetrieb rechnet direkt ohne Mehrwertsteuer ab.

Wird ein Stromspeicher in Schleswig-Holstein gefördert?

Einen Zuschuss vom Land gibt es dafür nicht. Gefördert wird der Speicher trotzdem: Er ist von der Mehrwertsteuer befreit, auch wenn Sie ihn später nachrüsten, und lässt sich über den KfW-Kredit 270 finanzieren. Einzelne Stadtwerke, etwa in Elmshorn, bezuschussen ihn zusammen mit der Anlage – Antrag immer vor der Bestellung.

Muss ich die Einnahmen aus der Einspeisung versteuern?

In der Regel nicht. Bis 30 kWp je Wohneinheit und höchstens 100 kWp je Person sind die Einnahmen einkommensteuerfrei. Bei Sonderfällen hilft Ihre Steuerberatung.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung im Herbst 2026?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme seit dem 1. August 2026: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp. Der Satz gilt dann fest für 20 Jahre.

Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg?

Für neue Anlagen unter 25 kWp ist das geplant. Nach dem Kabinettsentwurf für das EEG 2027 gibt es ab Januar 2027 statt 20 Jahren fester Vergütung nur noch eine befristete Übergangszahlung. Anlagen, die bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen die alte Vergütung behalten. Stand 27.10.2026 ist das Gesetz noch nicht beschlossen.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Förderung für Balkonkraftwerke?

Vom Land nicht. Es gilt aber 0 % Mehrwertsteuer, und einzelne Gemeinden zahlen kleine Zuschüsse – fragen Sie vor dem Kauf im Rathaus nach.

Gilt die Solarpflicht auch, wenn ich mein Dach neu decke?

Bei Wohngebäuden nicht. In Schleswig-Holstein gilt die Pflicht für Neubauten; bei der Dachsanierung eines bestehenden Wohnhauses ist eine Anlage freiwillig.

EigenheimSh

Über diesen Beitrag

Eigenheim SH Redaktion

Eigenheim SH aus Rendsburg vermittelt Hausbesitzer in Schleswig-Holstein an ausgewählte Fachbetriebe aus der Region. Unsere Ratgeber erklären die Grundlagen, damit Sie gut vorbereitet ins Gespräch gehen – sie ersetzen keine persönliche Beratung zu Ihrem Haus.

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Quellen: Ertrag: PVGIS 5.3 der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission, Wetterdaten 2005–2023 · Kosten: Preisindex Photovoltaik der Verbraucherzentrale, Mittelwerte aus 71 Angeboten (Stand 28.08.2026) · Einspeisevergütung: EEG, Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.01.2027.